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Sanierung

Unter Gebäudesanierung oder Bauwerkssanierung versteht man die durchgreifende Reparatur oder Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeteilen, oder des gesamten Bauwerks, bei Gebäuden, die vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden spricht man auch von Altbausanierung.

Typische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind:

  • Dachsanierung bei Steil- und Flachdächern bezeichnet in der Regel nicht nur den Austausch der Dachhaut und ggfs. des kompletten Dachstuhls, sondern auch den Einbau einer Wärmedämmung in die Schrägdachflächen, sowie den Ausbau des gewonnenen Dachraumes zu Wohnzwecken.
  • Deckenbalkensanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung der hölzernen Deckenkonstruktion durch Verstärkung oder den Austausch von Bauteilen.
  • energetische Sanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung der thermischen Hülle eines Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß den Bestimmmungen der Energieeinsparverordnung, auch Fassadensanierung.
  • Kellerhalssanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der vertikalen Bauwerksabdichtung unterhalb der Geländeoberkante und/oder die horizontale Abdichtung gegen drückendes oder nichtdrückendes (Stau-) Wasser.
  • Fenstersanierung bezeichnet in der Regel die tischlermäßige Überarbeitung oder den Austausch alter Fenster gegen neue Fenster.
  • Mauerwerkssanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung (Verstärkung) oder den Austausch schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigter Mauerwerksteile oder von Sichtmauerwerksflächen. (z.B. beim Befall von Hausschwamm)
  • Betonsanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkter Betonbauteile oder von Sichtbetonflächen.
  • Asbestsanierung bezeichnet in der Regel die Entfernung des krebserregenden Baustoffes bzw. dessen Austausch gegen unbedenklichere Baustoffe ähnlicher brandschutztechnischer Eigenschaften.